Hörgeräte-Bezuschussung

Lieber Kunde,
als langjähriger Hörakustiker in Beuel möchte ich Sie transparent beraten.

Nutzen Sie daher unseren Überblick:

  • Kostenübernahmen von Hörsystemen
  • Kostenzuschuss bei Hörgeräte-Verlust
  • Wann haben Sie Anspruch auf neue Hörgeräte
  • Abrechnung einer Hörgeräteversorgung
  • Preisliste Hörgeräte

Private Krankenversicherungen

Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme für Hörgeräte von Ihrem individuellen
Vertrag ab. Erfahrungswerte sind für Private Krankenversicherungen und bei Beihilfe Berechtigten i.d.R.:

Ihre private Krankenversicherung bietet einen Kooperationsvertrag mit einem bestimmten Hörakustik-
Unternehmen an? Zögern Sie nicht uns anzusprechen und vergleichen Sie unsere gebotenen Leistungen und Preise!

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag pro Hörgerät.
Er ist abhängig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und setzt sich im Mittel wie folgt zusammen:

2x Hörgerät              1360 €
2x Ohrpassstück           84 €
2x Servicepauschale:  284 €
                             = 1728 €

Für diesen Festbetrag erhalten Sie von uns bereits ein unauffälliges Basis-Hörsystem zum Nulltarif, zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung von 10,- € pro Seite. Außerdem sind folgende Leistungen enthalten:

Westphal Hörgeräte-Service

Beim Kauf eines Hörgerätes sind folgende Leistungen bei uns inklusive:

… und bei einem Cappuccino haben wir immer ein offenes Ohr für Sie 🙂

Verlust eines Hörgerätes

Unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich versichert, bei Verlust eines Hörgerätes wird das jeweilige Hörgerät wieder bezuschusst. Wir arbeiten herstellerunabhängig und können Ihnen somit das passende Hörgerät wieder beschaffen. Lassen Sie sich eine Verordnung von Ihrer HNO Praxis ausstellen. Wir übernehmen die weitere Bürokratie für Sie! 

Fazit

Die Kostenübernahme für Hörgeräte ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Als Ihr Ansprechpartner möchte ich Ihnen versichern, dass Sie sowohl als privat und gesetzlich Versicherter in Deutschland einen Anspruch auf eine gute Versorgung haben. Mit unserer Expertise und dem passenden Hörgerät können Sie Ihre Lebensqualität deutlich verbessern und wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft habe ich Anspruch auf neue Hörgeräte?

In der Regel haben Sie alle fünf bis neun Jahre, je nach Krankenkasse, Anspruch auf eine Neuversorgung mit Hörgeräten. Bei Verlust oder medizinischer Notwendigkeit kann dies jedoch auch früher erfolgen.

Hier fallen anteilig Reparaturkosten an. Wir beraten Sie gerne über unser Service-Paket mit verlängerter Garantieleistung. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein neues Gerät.

Wir als Westphal Hörgeräte beraten Sie nicht nur bei der Auswahl des passenden Hörgeräts, sondern übernehmen auch die gesamte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Getreu unserem Motto:
„Hören verbindet“
haben wir immer ein offenes Ohr für Sie!